Die Pflichten der Journalisten Teil 3

Auch Journalisten haben Pflichten Teil 3 – Clark Kent für Radio Qfm

Informations- und Kommentarfreiheit

Wachhunde der Demokratie

Die Enthüllungen einer Wochenzeitung führten zum Sturz des Nationalbankdirektors. Die Medien – insbesondere diese Wochenzeitung trotz einigen Unzulänglichkeiten – spielten ihre Rolle als «Wachhunde der Demokratie». In diesem Fall überwiegte das öffentliche Interesse gegenüber dem Schutz der Privatsphäre. Dies gilt heute um so mehr, dann je: Journalisten müssen Verstrickungen zur Pharmaindustrie und sonstige Unstimmigkeiten in der Politik aufdecken, das ist ihre Aufgabe. 

Boykott

Eine vom Leiter einer Demonstration grob angegriffene Zeitung darf nicht mit einem Informationsboykott reagieren. Indem sie nicht mehr über seine Arbeit berichtet oder extra falsch berichtet. Um zu entscheiden, ob sie eine Information veröffentlichen soll oder nicht, darf sich eine Zeitung nur von journalistischen Kriterien leiten lassen. 

Satire darf sehr viel – aber nicht alles

Die Publikation von Karikaturen, die Angehörige einer bestimmten Religion verletzen könnten – wie die Mohammed-Karikaturen – ist zulässig, wenn sie eine öffentliche Debatte illustriert. Der Gefahr einer Diskriminierung ist jedoch Beachtung zu schenken. 

Eine Satire muss als solche erkennbar sein

Satire in den Medien muss für das Publikum als solche erkennbar sein. Dies schliesst Übertreibungen und Verfremdungen nicht aus, jedoch müssen die Fakten stimmen, von denen die Satire ausgeht. Kein Thema ist von der journalistischen Bearbeitung – selbst in der Form von Satire – ausgenommen. Auch bei satirischen Beiträgen ist jedoch die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren, wenn nicht das öffentliche Interesse das Gegenteil verlangt. 

Quelle: www.presserat.ch

Bild: Die Aufgaben eine Journalisten Radio Qfm Edition- I piqsels.com-id-sdbyw

 

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