Infektionsschutzgesetz – Ausgangssperren ab 21 Uhr und Kontakt nur zu einer Person

In einem neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes will der Bund einen harten Lockdown ab einer 100er-Inzidenz gesetzlich vorschreiben.

Auch Ausgangssperren ab 21 Uhr und Kontaktbeschränkungen auf eine Person sind geplant. Zudem soll der Bund mehr Macht erhalten.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Corona-Verordnungen detaillierter im Infektionsschutzgesetz geregelt werden: 

Künftig soll bundeseinheitlich geregelt werden, was gelten soll, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über einen Wert von 100 steigt. Anfang März wurde dieser Wert von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten als Grenzwert beschlossen, ab dem besonders einschneidende Maßnahmen notwendig sein sollen. 

Da diese von den Ländern jedoch unterschiedlich ausgelegt wurde, sollen die Maßnahmen nun bundesweit neu geregelt werden.

In einem Entwurf des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes, der verschiedenen Medien vorliegt und von der Welt öffentlich gemacht wurde, heißt es, dass Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standard nötig seien, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen je 100.000 Einwohnern überschreitet. Die Maßnahmen des Entwurfs lauten wie folgt:

  • Von 21 bis 5 Uhr soll in diesem Fall eine Ausgangssperre gelten: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist untersagt, Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und der Versorgung von Tieren.
  • Private Zusammenkünfte werden auf Angehörige des eigenen Haushalts und eine weitere Person je Tag und Haushalt beschränkt. 
  • Das Treffen von zwei Haushalten ist auf fünf Personen zu begrenzen, ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren.
  • Schulen und Hochschulen dürfen nur noch Präsenzunterricht anbieten, wenn alle Teilnehmer einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegen, der nicht älter als 36 Stunden ist. 
  • Ab einer Inzidenz von 200 darf nur noch Distanzunterricht angeboten werden.
  • Theater, Opern, Kinos, Museen, Zoos und Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Saunen müssen schließen. 
  • Auch Übernachtungen für Touristen sind verboten.
  • Auch alle Geschäfte müssen schließen, davon ausgenommen sind jedoch Supermärkte, der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Die Gastronomie bleibt ebenfalls geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt jedoch erlaubt.
  • Arbeitgeber müssen ihren Angestellten so weit wie möglich Homeoffice ermöglichen.
  • Auch die Ausübung von Sport wird in dieser Situation verboten: 
  • Erlaubt ist nur noch das Training alleine, zu zweit und mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Profisport ohne Zuschauer darf jedoch weiterhin stattfinden.

Umsetzung im Eilverfahren?

Ab einer Inzidenz von 100 soll zudem der Bund neue Verordnungen erlassen dürfen, die bisher den Ländern vorbehalten waren. 

Das Bundeskabinett soll schon am Dienstag über den Entwurf entscheiden. Danach geht der Gesetzentwurf in den Bundestag.

Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble machte bereits deutlich, dass dieser den Entwurf im Eilverfahren beschließen könnte – im Extremfall schon nächste Woche. 

Erst am Freitag hatte Regierungssprecherin Ulrike Demmer noch erklärt, dass ein “ganz normales Gesetzgebungsverfahren” angestrebt werde.

Quelle: RT-Deutsch

Bild: Unsplash – Chris Curry

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