Michael Ballweg – Staatsanwalt erhebt erneut schwere Vorwürfe

Der Rechtsstaat wird immer irrer

Laut Anklageschrift soll Querdenken-Gründer Michael Ballweg versucht haben, eine halbe Million Euro Steuern zu hinterziehen und in 9450 Fällen zu betrügen. Das erfuhr „Achtung, Reichelt!“ exklusiv. Zuletzt waren sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallengelassen worden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft scheint juristisch Achterbahn zu fahren.

Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass alle Geldwäsche-Vorwürfe im Ermittlungsverfahren gegen Michael Ballweg fallengelassen wurden. Sie sollen Dreh- und Angelpunkt des Strafverfahrens gegen den Unternehmer gewesen sein. Großes Aufatmen bei seinen Anwälten und natürlich bei Ballweg selbst. Seit 9 Monaten sitzt der bekannte Großdemo-Organisator und Kritiker der Corona-Politik in U-Haft. Unschuldig, wie seine Verteidiger weiterhin beteuern. 

Völlig neue Vorwürfe – ohne vorherige Anhörung

Heute wurde den Juristen nun endlich die 120 Seite starke Anklageschrift der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zugestellt. Mit völlig neuen Vorwürfen, wie „Achtung, Reichelt!“ exklusiv zugetragen wurde. Und vor allem: mit regelrechten Schockzahlen. Plötzlich soll es im Strafverfahren laut Anklageschrift unter anderem um versuchte Steuerhinterziehung in großem Stil gehen. Ein Vorwurf, zu dem Ballweg laut seiner Anwälte zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens angehört wurde. Dies sei ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, so die Juristen um Ballweg.

Laut Anklageschrift, berichtet Rechtsanwalt und CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Reinhard Löffler „Achtung, Reichelt!“, soll Ballweg für die Jahre 2020 und 2021 versucht haben, rund eine halbe Million Euro Steuern zu hinterziehen. Außerdem wird ihm versuchter Betrug in 9450 Fällen vorgeworfen. Demzufolge hatte er die Absicht, jeden einzelnen Spender, der im Ermittlungszeitraum Geld für die Querdenken-Bewegung überwiesen hat, über dessen Verwendung zu täuschen. Rund 1000 Spender haben im Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang bereits als Zeugen ausgesagt – der allergrößte Teil laut Verteidigern zugunsten Ballwegs.

Auch Geldwäsche-Vorwürfe, die im Zuge der Klageerhebung eigentlich vollständig fallengelassen worden waren (pleiteticker.de berichtete), tauchen laut Löffler in der Anklageschrift wieder auf. Der Jurist gegenüber „Achtung, Reichelt!“: „Trotz spektakulär klingender Vorwürfe wird es meiner ersten Einschätzung nach schwierig, diese Anklage am Landgericht durchzubekommen.“

Konten eingefroren, Belege beschlagnahmt

Ballweg hätte vor Anklageerhebung laut Löffler zwingend zu den Steuervorwürfen angehört werden müssen, zudem seien sie kein Teil des mehrfach verlängerten Haftbefehls. Auch inhaltlich gebe es grobe Ungereimtheiten: „Ballweg hätte die Erklärungen zu den angeblich hinterzogenen Steuern mit Frist zum 31.08.22 abgeben müssen – da saß er allerdings bereits in U-Haft, abgeschottet von seinem Steuerberater und mit eingefrorenen Konten – über all das wird vor Klageerhebung zu reden sein.“ Die Belege, die für die Steuererklärungen gebraucht worden wären, waren laut Verteidigerteam zudem von der Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmt worden. 

Ballwegs Anwälte haben jetzt einen Monat Zeit, sich zur Anklageschrift zu äußern. Auch Haftbefehl und Haftfortdauer werden in diesem Zeitraum noch ein mal überprüft. Es bleibt spannend.

Text: Pleiteticker.de

Bild: Pleiteticker.de

 

 

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