OVG Mecklenburg-Vorpommern kippt Hotspot-Regelung

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in den meisten Punkten stattgegeben und damit insbesondere das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gekippt.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt.

Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt.

Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit.

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.

 

Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können.

Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären.

Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.

Quelle: wn.de

Bild: Radio Qfm Edition Meck Pomm

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