Volksabstimmungen in der Schweiz am 13.06.2021

Wir senden mehrere Kommentar zu den Volksabstimmungen in der Schweiz.

Insbesondere zur COVID 19 Gesetz und zum Anti Terror PMT Gesetz, die die Freiheit der Bürger der Schweiz massiv beschränken oder der staatlichen Willkür Tür und Tor öffnen.

Das Covid-19-Gesetz: Mehr als eine Machtfrage

Das Coronavirus hält die Welt in Atem – doch bei der Art und Weise des Umgangs mit Sars- CoV-2 gibt es grosse Unterschiede.

Während

Länder wie Schweden oder der US-Gliedstaat Texas freiwillige Schutzmassnahmen empfehlen, verschärft die Politik unserer Nachbarländer
Deutschland oder Frankreich die Massnahmen per Gesetz oder Verordnung.
Doch nirgendwo sonst auf der Welt vermag eine demokratisch legitimierte Regierung ganz ohne Zustimmung des jeweiligen Parlaments Gesetze zu ändern und im Namen der Pandemiebekämpfung bar jeglicher Kontrolle zu agieren. Nirgendwo sonst – ausser vielleicht in der Schweiz, sollte das aktuell geltende Covid-19-Gesetz 818.102 die Abstimmung am 13. Juni überstehen.
Denn das Gesetz hat es in sich. Es räumt dem Bundesrat eine Macht ein, die verfassungsrechtlich umstritten ist. Öffnen zudem kürzlich
eingebrachte Verschärfungen das Tor zum Autokratischen – obwohl uns die Befürworter des Gesetzes etwas anderes glauben machen
wollen? Und auf welcher Faktenbasis beruht dieses Gesetz überhaupt?

Das Covid-19-Gesetz: Worum geht es?

Seit dem 26. September 2020 gilt das sogenannte Covid-19-Gesetz.

Es räumt dem Bundesrat nie dagewesene Rechte ein – Verfassungsrechtler sind alarmiert. Der Name klingt sperrig und gewichtig zugleich: «Bundesgesetz über die gesetzlichen
Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie».
Und tatsächlich: Auf den ersten Blick scheint es um eine lupenreine gesetzliche Grundlage zu gehen, mit deren Hilfe die Schweizer Regierung Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Covid-19 ergreifen kann. «Dieses Gesetz regelt besondere Befugnisse des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie und zur Bewältigung der Auswirkungen der Bekämpfungsmassnahmen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden», heisst es dazu gleich in Artikel 1 an erster Stelle.

Verfassungsrechtler Prof. Dr. Andreas Kley, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich, äusserte dazu im Magazin Zeitgeschehen im Fokus gleich eine ganze Reihe von schwerwiegenden Bedenken.

Denn Kley zufolge ermögliche das Gesetz dem Bundesrat unter anderem, per Verordnung in andere Gesetze direkt einzugreifen
und diese zu verändern. Genau dies aber sei ein eklatanter Verfassungsbruch: «Die Bundesverfassung erlaubt es nicht, dass der Bundesrat Gesetzesmaterien, die dem Parlament zustehen, selber reguliert.» Mit unserer Bundesverfassung scheinen es die Väter des Covid-
19-Gesetzes jedoch nicht so genau genommen zu haben. Denn früher seien die Gesetze, in die der Bundesrat jetzt eingreifen könne, «als bundesgesetzwürdig » angesehen worden, erklärt Prof. Kley.
Betroffen seien Verfahrensgesetze in Zivil- und Verwaltungssachen, Schuldenbetreibungs- und Konkursgesetze ebenso wie Gesetze rund um die Arbeitslosenversicherung oder die Zulassung von Medikamenten. Die Schweiz, attestiert der Verfassungsrechtler, mache
«einen grossen Schritt Richtung Exekutivstaat». Will heissen: Überall dort, wo bislang das Parlament über die Änderung von Gesetzen bestimmte, entscheiden jetzt die sieben Mitglieder des Bundesrates allein und nach eigenem Ermessen. Das Gleichgewicht
der Gewalten ist seit Herbst 2020 erheblich gestört. Ist es sinnvoll, dem Bundesrat deutlich mehr Macht zu geben?

Das PMT-Gesetz: Worum geht es?

Das Schweizer Parlament hat im September 2020 das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT-Gesetz) verabschiedet.

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll die Polizei mit Hilfe des PMT-Gesetzes «bei konkreten und aktuellen Anhaltspunkten für terroristische Aktivitäten frühzeitig» einschreiten können.
Laut Gesetz stehen der Polizei dafür etliche Mittel zur Verfügung. Dazu gehören mitunter die Gesprächsteilnahmepflicht der Verdächtigten, eine Meldepflicht, das Kontaktverbot zu anderen «Gefährdern» oder ein Ausreiseverbot. Als schärfste Massnahme gilt jedoch die «Eingrenzung auf eine Liegenschaft», worunter man den Hausarrest als Freiheitsentzug versteht. Dieses Mittel soll dann zum Zug kommen,
wenn «sämtliche sozialen, erzieherischen oder therapeutischen Massnahmen ausgeschöpft sind und versagt haben », teilt der Bundesrat mit.
Kritiker des Gesetzes sehen indes die verfassungsmässigen Rechte aller Schweizer in Gefahr. Denn was genau ein «Gefährder » ist, definiert das Regelwerk derart nebulös, dass jede Person, die Kritik am Staat äussert, als verdächtig im Sinne des PMT-Gesetzes eingestuft werden kann.
Auch darf die Polizei – ein Novum in einer westlichen Demokratie – ohne richterlichen Beschluss bestimmen, wer als «Gefährder» im Sinne des neuen Gesetzes gilt.

Die anschließend von der Polizei verhängten Massnahmen bedürfen, bis auf den Hausarrest, keinerlei richterlicher Verfügung oder Kontrolle.

Quelle: www.moment-online.ch

Bild: Pixabay – GAIMARD

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